Am 06. März 2013 vollendet Herr Ernst Baier, Altenklosterstraße 21 sein 80. Lebensjahr.
Die Ortsgemeinde Mörlen und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen.
Thomas Ax Jürgen Schmidt
Ortsbürgermeister Bürgermeister
Am 20. Februar 2014 fand ein Ortstermin in v.g. Sache statt an dem Vertreter des Ordnungsamtes, der Polizeiinspektion Hachenburg, der RMV (DB), der Leiter der Grundschule, der Elternschaft und der Ortsbürgermeister teilnahmen. Hintergrund war, dass die Ortsgemeinde die Verlegung der Haltestelle für die Grundschulkinder aus der Nassauer Straße (Nähe Denkmal) in die Westerwaldstraße beabsichtigt hatte. Die derzeitige Wartesituation in der Nassauer Straße ist laut Sicht des Rates und weiteren Eltern nicht optimal, da das Grundstück in Privatbesitz ist, dort parkende Autos stehen und das Verkehrsaufkommen um ca. 75 % höher ist als in der Westerwaldstraße. Gegen eine solche Verlegung gab es ebenfalls eine Protestwelle und es wurde der Wunsch geäußert wartende Kinder wieder auf dem ehemaligen Anwesen Schuster(ebenfalls Privatbesitz) in der Nassauer Straße zusteigen zu lassen. Dies hätte eine Rückverlegung bedeutet, die vor ca. 4 Jahren für großes Bedenken gesorgt hatte, da hier ein deutliches Unfallrisiko zu erwarten ist.
Ergebnis des Ortstermins:
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Folgende Testspiele sind vorgesehen:
1. Mannschaft:
Mi. 26.02.2014, 19.00 Uhr beim TuS Bad Marienberg
Mi. 05.03.2014, 19.30 Uhr bei der SG Hahn/Neuhochstein
Sa. 08.03.2014, 15.30 Uhr bei der SG Atzelgift/Nister
Mi. 12.03.2014, 19.30 Uhr bei der SG Westerburg 2
Sa. 15.03.2014, 15.00 Uhr in Norken gegen Rotenhain/Bellingen
2. Mannschaft:
So. 09.03.2014, 14.30 Uhr in Hof gegen SG Kirburg/Hof 2
Sa. 15.03.2014, 14.30 Uhr beim FSV Kroppach 2
Geplanter Rückrundenauftakt:
So. 23.03.2014 12.30 Uhr SG Nauroth/Mörlen/Norken 2 - SV Bruche 1 (in Mörlen)
So. 23.03.2014 14.30 Uhr SG Nauroth/Mörlen/Norken 1 - SG Steineroth 2 (in Norken)
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 27. Januar 2014 (veröffentlicht am 3. Februar 2014 in der Westerwälder Zeitung) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in der Ortsgemeinde Mörlen sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderatwahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter in
57583 Mörlen, Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 9,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in
56470 Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 325,
einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemeindewahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in
57583 Mörlen, Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 9,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in
56470 Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 325,
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 7. April 2014, 18 Uhr,
ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens
am Freitag, dem 2. Mai 2014, 18 Uhr,
schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Mörlen, den 24. Februar 2014 Thomas Ax, Gemeindewahlleiter
Datum des Feststellungsbeschlusses
1 Verbandsgemeinde Bad Marienberg 01.07.2013
13 Ortsgemeinde Mörlen 23.08.2013
Die einzelnen Jahresabschlüsse liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GemO in der Zeit vom 24.02.2014 bis einschließlich 04.03.2014 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 303, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Bad Marienberg, 21.02.2014 Jürgen Schmidt
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg Bürgermeister
Der neue Termin zur gemeinsamen Veranstaltungsplanung findet am Freitag, 21.02.2014 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus statt.
Top1. Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 2014
Als Vorbericht wurde dem Rat das positive Ergebnis des Jahresabschluss 2013 mitgeteilt. Zur Gesamtfinanzierung des Haushaltes 2013 war eine Abnahme des Zahlungsmittebestandes in Höhe von 20.250,- Euro geplant. Durch eine positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft wurde eine Abnahme der Finanzmittel entbehrlich. Bei einer Verbesserung des Haushalts in Höhe von 79.450,- Euro, konnten der Rücklage 59.200,- Euro zugeführt werden. Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2013 verfügte die Ortsgemeinde somit über liquide Mittel in Höhe von 155.321,78 Euro. Mehr unter Gemeinderat/Protokolle.