AKTUELL - September 2018

Mittwoch, 26.09.2018

Aus der "Westerwälder Zeitung": Alpha1-Patienten zeigen langen Atem am Jakobsweg

Der Mörlener Siegfried Bendgen war einer von 87 Lungenkranken aus aller Welt, die nach Santiago de Compostela gepilgert sind

Von der Reporterin Larissa Schütz

Mörlen/Santiago de Compostela. „Buen camino! – Ich wünsche dir einen glücklichen Weg“, lautet der gängige Pilgergruß auf dem Jakobsweg. Auch Siegfried Bendgen aus Mörlen hörte diese Worte auf seiner ganz speziellen Wanderschaft in Spanien etliche Male. Der 67-Jährige leidet an der seltenen Lungenkrankheit Alpha1-Antitrypsin-Mangel (kurz AA1) und pilgerte gemeinsam mit 87 anderen Erkrankten, deren Angehörigen sowie Helfern und Ärzten auf dem spanischen Jakobsweg nach Santiago de Compostela (die WZ berichtete). Rund 90 Kilometer wanderte er in sieben Tagen und ist nun wieder zurück im Westerwald – erfüllt von diesem unvergesslichen Erlebnis und stolz auf das, was er geleistet hat.

Durch Klick auf Bild rechts gehts zum vollständigen Bericht

Dienstag, 25.09.2018

Termine Oktober/November

06.10. Grüncontainer
08.10. Spielenachmittag Frauengemeinschaft (P)
22.10. Spielenachmittag Frauengemeinschaft (P)
27.10. Kirchweihfest (K)
02.11. Sitzung des Gemeinderates (B)

(B) = Bürgerhaus, Schulstraße 9
(P) = Pfarrheim, Kirchweg 13
(K) = Katholische Kirche
(G) = Grillhütte

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

Sonntag, 23.09.2018

Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 24.08.2018

 

Tagesordnung:

Nichtöffentlicher Teil:

1.       Grundstücksangelegenheiten

2.       Personalangelegenheiten

3.       Verschiedenes

Öffentlicher Teil:

4. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil

  1. Grundstücksangelegenheiten

Ein Anlieger beabsichtigte eine Grundstücksparzelle für den Neubau einer Garage in der Nassauer Straße von der Gemeinde anzukaufen. Da man hier durch eine erhebliche Veränderung der Bauflucht einen Präzedenzfall geschaffen hätte, wurde einstimmig von einem Verkauf abgesehen.

2. Personalangelegenheiten

Diese sind immer nicht öffentlich zu behandeln und somit auch nicht bekannt zu geben.

3. Verschiedenes

Ein überbautes Grundstück im Kirchweg welches die Gemeinde für den Straßenausbau (Maßnahme in 2019 vorgesehen) in der jetzigen Form ankaufen wollte, konnte von der Mehrheit der verschiedenen Eigentümer nicht erworben werden. Somit müssen die Planungen den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Weiterhin wurde seitens eines Ratsmitgliedes über den Sachstand Brandruine in der Nassauer Straße nachgefragt. Hierzu haben sich bis Dato keine neuen Erkenntnisse ergeben wann ein Abriss erfolgen wird.

Mehr unter Protokolle

 

Samstag, 22.09.2018

Termine

23.09. 10:30 Frühschoppen (B)
           15:00 Kaffeenachmittag (B)
24.09. 15:00 Spielenachmittag Frauengemeinschaft (P)

(B) = Bürgerhaus, Schulstraße 9
(P) = Pfarrheim, Kirchweg 13
(K) = Katholische Kirche
(G) = Grillhütte

Freitag, 21.09.2018

Schnelles Internet

Wie sich sicherlich bereits herumgesprochen hat, wurde bei der ersten Ausschreibung kein konformes Angebot abgegeben. Die Gemeinde musste die Ausschreibung aufheben. Gleichzeitig hat die Ortsgemeinde einen zweiten Anlauf gestartet und eine neue Ausschreibung veröffentlicht. Submissionstermin ist der 12. Oktober 9:30 Uhr. Die Zusage des Landes, unser Vorhaben mit 180.000 Euro zu fördern, bleibt weiterhin bestehen.

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter

Donnerstag, 20.09.2018

Ende der Sommerpause: Bürgertreff wieder am 23. September

Unser beliebter Bürgertreff kommt nach einem langen und sonnigen Sommer am 23. September aus der Pause zurück.

Der Frühschoppen beginnt um 10:30 Uhr
Das Sonntagscafé öffnet um 15:00 Uhr

Wie immer freut sich die Ortsgemeinde Mörlen auf Ihren und Euren Besuch, nette Gespräche in geselliger Runde und ein paar schöne Stunden in der Dorfgemeinschaft.

Das Kuchenbuffet organisiert auch im September Astrid Müller-Ax. Sie nimmt auch die Angebote, einen Kuchen zu backen, gerne entgegen.

Wir sehen und also am 23. September in unserem Bürgerhaus? Wäre schön!

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter

Mittwoch, 19.09.2018

Pferde entlaufen - Schäden melden.

Am vergangenen Montag sind in den Morgenstunden zwei entlaufene Pferde durchs Dorf gezogen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, auf deren Grundstücken die Tiere Schäden angerichtet haben, sich bei der Gemeinde zu melden. Wir geben den Kontakt zum Halter gerne weiter. Danken möchte ich an dieser Stelle dem Ehepaar Kleemann, Anja Zoth und Tanja Meurer, die mir beim Einfangen und Unterstellen der Tiere behilflich waren.

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter

Dienstag, 18.09.2018

Baustelle Gemeindewohnhaus

In der Schulstraße wird fleißig gearbeitet. Die Malerfirma Willwacher hat ganze Arbeit geleistet und den Anstrich des Hauses fertiggestellt. In Eigenleistung repariert Jürgen Hauft vorab die schadhaften Stellen. Zum Abschluss muss in diesem Jahr nur noch der Sockel gestrichen werden. Leider sind im Zuge der Baumaßnahmen Schäden am Dach entdeckt worden, die die Gemeinde im kommenden Jahr in Angriff nehmen muss. Hiermit wird sich der Bau- und Planungsausschuss im Laufe des Jahres befassen und dem Rat einen Vorschlag unterbreiten.

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter

 

Montag, 17.09.2018

Wir gratulieren:

 

Pfarrer Winfried Roth feierte am vergangenen Freitag seinen 60. Geburtstag.

Anlässlich des Empfangs zu seinen Ehren, ausgerichtet am Samstag im Pfarrheim, hat der 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt für die Ortsgemeinde Mörlen die herzlichsten Glückwünsche und die besten Wünsche der gesamten Ortsgemeinde mit der Hoffnung überbracht, dass er der Gemeinde noch lange als katholischer Seelsorger erhalten bleibt.

Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter

 

Freitag, 07.09.2018

Vertretung des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 08.09. bis einschließlich 19.09.2018 befinde ich mich im Urlaub.

Die Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete Thomas Mockenhaupt. Die Sprechstunden dienstags finden zu den gewohnten Zeiten (19.00 – 20.30 Uhr) statt.

Bei außergewöhnlichen bzw. in dringenden Angelegenheiten erreichen sie Herrn Mockenhaupt unter Tel. 0178/3039097.

Thomas Ax, Ortsbürgermeister

Donnerstag, 06.09.2018

Die Sommerpause ist zuende: Bürgertreff wieder am 23. September

Unser beliebter Bürgertreff kommt nach einem langen und sonnigen Sommer am 23. September aus der Pause zurück.

Der Frühschoppen beginnt um 10:30 Uhr
Das Sonntagscafé öffnet um 15:00 Uhr

Wie immer freut sich die Ortsgemeinde Mörlen auf Ihren und Euren Besuch, nette Gespräche in geselliger Runde und ein paar schöne Stunden in der Dorfgemeinschaft. Das Kuchenbuffet organisiert auch im September Astrid Müller-Ax. Sie nimmt auch die Angebote, einen Kuchen zu backen, gerne entgegen.

Wir sehen und also am 23. September in unserem Bürgerhaus? Wäre schön!

Mittwoch, 05.09.2018

Termine

07.09.2018 19.00 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss (B)
09.09.2018 14.00 Uhr Ewig Gebet (K)
10.09.2018 15:00 Uhr Spielenachmittag (P)
23.09.2018 Frühschoppen/Kaffenachmittag (B)
24.09.2018 15:00 UhrSpielenachmittag (P)

(B) = Bürgerhaus, Schulstraße 9
(P) = Pfarrheim, Kirchweg 13
(K) = Katholische Kirche
(G) = Grillhütte

Dienstag, 04.09.2018

Jugendfeuerwehr begrüßt neue Mitglieder

Unsere Jugendfeuerwehr freut sich über vier neue Mitglieder, die uns seit Jahresbeginn unterstützen. Ihre Einsatzbereitschaft konnten sie bereits bei vielen Übungen, wie zum Beispiel bei der 24-Stunden-Übung in der vergangenen Woche, unter Beweis stellen. Damit sind wir mit mehr als zehn gemeldeten Nachwuchsmitgliedern in unserer Wehr vergleichsweise gut aufgestellt. Gerne nehmen wir weitere interessierte Mädchen und Jungen ab 10 Jahren in den Dienst der Jugendfeuerwehr auf. Ihr könnt uns persönlich ansprechen oder kommt zum Schnuppern bei unseren Übungen einfach mal spontan vorbei.  Wir treffen uns alle zwei Wochen freitags um 18.00 Uhr im Feuerwehrhaus Mörlen. Das nächste Mal treffen wir uns am Freitag, 07.09.2018. An diesem Termin werden wir voraussichtlich die Freiwillige Feuerwehr in Hachenburg besuchen, um deren Fahrzeugpark sowie die Gerätschaften einer doch größeren Wehr zu besichtigen.

Jonathan Brück, Jugendwart 

Montag, 03.09.2018

Ausschreibung VOL/A GAK Breitbandversorgung Ortsgemeinde Mörlen

Bezeichnung

Breitbandversorgung Ortsgemeinde Mörlen

Gebiet(e)

Ortsgemeinde Mörlen

Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle

Ortsgemeinde Mörlen
Herr Thomas Mockenhaupt (thomasmockenhaupt@me.com)
Schulstraße 9
57583 Mörlen

Zuschlag erteilende Stelle

Ortsgemeinde Mörlen
Herr Thomas Mockenhaupt (thomasmockenhaupt@me.com)
Schulstraße 9
57583 Mörlen

Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg
-Ausschreibung Breitband Mörlen-

Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber

Öffentliche Ausschreibung, gem. § 3, Absatz 1 VOL/A

Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistungen

Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 16.000 kBit/s (downstream) in der Ortsgemeinde Mörlen (PLZ: 57583) abzuschließen.

Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Übertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit (mindestens 95 %) jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen.

Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden. Die Vergabe erfolgt technologieneutral.

Das Angebot muss auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen.

Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass voraussichtlich mit etwa 130 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann

 

In den einzureichenden Angeboten sind auch Angaben zu den folgenden qualitativen Parametern zu machen

 

siehe Anlage

Zusätzlich sind bei Angebotsabgabe zwingend folgende Erklärungen abzugeben:
• Erklärung zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung [Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 23. Juli 2004 (BGBl. S. 1842) in der geltenden Fassung]
• Erklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes vom 1. Dezember 2010 (GVBl. 2010 Nr. 20, S. 426)

Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs für die Realisierung der Bereitstellung der Breitband-Internetzugänge mit den angegebenen Qualitätsparametern ist verbindlich anzugeben und plausibel herzuleiten. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen dazustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt. Zur Berechnung des Zuschussbedarfs dürfen nur alle einmaligen Ausgaben herangezogen werden, soweit diese im originären Zusammenhang mit den das Vorhaben betreffenden einmaligen Investitionskosten des Netzauf- bzw. -ausbaus stehen.

Investitionskostenzuschüsse von Kommunen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume sind kein Entgelt für eine der umsatzsteuerunterliegende Leistung.

Im Rahmen der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke hat der Anbieter in seinem Angebot folgende Angaben verbindlich mitzuteilen:
• Angabe der Investitionskosten
• Angabe der zu erwartenden Einnahmen
• Angabe der erwartenden Endkunden
• Angabe des Zeitraums in Jahren, die der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde gelegt werden

Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfsträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen.

Veröffentlichung der Ausschreibung

03.09.2018 12:00

Ende der Angebotsfrist

12.10.2018 09:30

Ende der Bindefrist

30.04.2019 00:00

Sonstige Informationen

Nähere Informationen über zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Leerrohre, mitzunehmende Masten, Grundstücke (mit Stromversorgung), können erfragt werden.
Das schriftliche Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen und mit dem Kennwort „BREITBANDANGEBOT MÖRLEN“ zu kennzeichnen.

Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen ist, innerhalb der Angebotsfrist an die oben genannte Adresse zu richten.

Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse eingegangen sein. Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax mitzuteilen.

Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und den Zuschussbedarf sowie die in der
Beschreibung der Dienstleistung unter II.2 geforderten Angaben enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des Vertrages.

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.


Der Zuschlag erfolgt durch die ausschreibende Stelle auf das wirtschaftlich günstigste Angebot nach folgenden Kriterien

siehe Anlage

Es wird das Angebot ausgewählt, das bei gleichen technischen Spezifikationen den niedrigsten Zuschussbedarf enthält.

Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.

Kostenobergrenze

Eingehende Angebote dürfen Gesamtkosten von 200.000 Euro (Kostenobergrenze) nicht überschreiten, ansonsten wird von einer Zuschlagserteilung abgesehen.

Dokumente:

 Anforderungen Angaben  Zuschlagskriterien

            Eigenerklärung LTTG

            Eigenerklärung SchwarzArbG

            Karte Ausschreibungsgebiet

 

 

Mörlen, den 03. September 2018

Thomas Mockenhaupt

1. Beigeordneter

 

 

 

 

 

weden alle auf Anforderung zugeschickt.


 

 

  


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