Aktuelles-Archiv

2014Feb

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Mörlen

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 27. Januar 2014 (veröffentlicht am 3. Februar 2014 in der Westerwälder Zeitung) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in der Ortsgemeinde Mörlen sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderatwahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter in
57583 Mörlen, Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 9,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in
56470 Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 325,
einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemeindewahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in
57583 Mörlen, Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 9,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in
56470 Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 325,
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 7. April 2014, 18 Uhr,
ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens
am Freitag, dem 2. Mai 2014, 18 Uhr,
schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Mörlen, den 24. Februar 2014 Thomas Ax, Gemeindewahlleiter 

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