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2014M&a

Haushaltssatzung der Gemeinde Mörlen für das Jahr 2014 vom 06.03.2014

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 538), am 07.02.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 553.830 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 602.330 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -48.500 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 509.820 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 525.670 Euro
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf -15.850 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 23.700 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 24.650 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -950 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.800 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 16.800 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 550.320 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 550.320 Euro

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A 300 v. H.
  • Grundsteuer B 365 v. H.
  • Gewerbesteuer 365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

  • für den ersten Hund 40,00 Euro
  • für den zweiten Hund 60,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund 70,00 Euro
  • für den ersten gefährlichen Hund 250,00 Euro
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund 400,00 Euro

§ 5 - Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

  • 31.12.2012: 2.360.609,11 Euro
  • 31.12.2013: 2.318.629,11 Euro
  • 31.12.2014: 2.278.129,11 Euro

§ 6 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 7 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.

Gemeinde Mörlen Thomas Ax 
Mörlen, 06.03.2014 Ortsbürgermeister 

Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.02.2014 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.03.2014 bis 25.03.2014 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Mörlen eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2014 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2014 veranschlagt.
Mörlen, 06.03.2014 Thomas Ax, Ortsbürgermeister 

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