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Bürgerinitiative Windkraft wendet sich an Ortschefs
Mitglieder fordern Offenlegung der Vertragsverhältnisse – Zahlreiche, detaillierte Fragen sollen Unklarheiten aufklären
Die Bürgerinitiative Windkraft VG Bad Marienberg – Pro & Contra hat sich mit einem öffentlichen Brief an die Ortsbürgermeister von Unnau, Kirburg, Neunkhausen, Mörlen und Langenbach bei Kirburg gewandt. Inhalt des Schreibens ist die Offenlegung der Vertragsverhältnisse der jeweiligen Ortsgemeinden mit potenziellen Betreibern von Windenergieanlagen im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Verfasser Mario Buchner bezieht sich in dem Schreiben auf den Artikel in der WZ vom 18. März, in dem Bürgermeister Jürgen Schmidt eine deutliche Stellungnahme zum Thema Windenergie in der VG und der fünften Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde abgegeben hatte. Nicht deutlich genug für die Mitglieder der Bürgerinitiative, denn für die Interessenvertreter der BI blieben viele Fragen offen.
„Die Ortsgemeinden Unnau, Kirburg, Neunkhausen, Mörlen und Langenbach haben sich zu Beginn der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes potenzielle Betreiber gesucht und nach Abschluss von Bieterverfahren Verträge geschlossen“, so die Aussage von Schmidt. Die Mitglieder der BI möchten nun von den Ortsbürgermeistern wissen, ob diese Aussage der Wahrheit entspricht und wenn nicht, wie deren Meinung nach die richtige Antwort lautet.
Auch Fragen zum Bieterverfahren werden gestellt: In welchem Zeitraum fand das Verfahren statt? Welche Firmen haben daran teilgenommen? Wie wurde gewährleistet, dass möglichst viele Anbieter von Windenergieanlagen von dem laufenden Bieterverfahren erfuhren und sich daran beteiligen konnten?
Die BI möchte wissen, ob die Ortsgemeinde selbst auf bestimmte Anbieter zugegangen sind, nach welchen Kriterien diese beurteilt wurden, wer an dem Beurteilungsverfahren von Seiten des Ortsgemeinderates teilgenommen hat und wie die Bürger über das laufende Bieterverfahren informiert wurden. Genaue Gründe, ob, wie, warum ein möglicher Anbieter gewählt wurde, eventuelle Rechtsansprüche und Vertragsabschlüsse werden in dem Schreiben erfragt. Die Antworten von den Ortsbürgermeistern werden bis spätestens Freitag, 28. März, erbeten und sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.