Aktuelles-Archiv

2014Apr

Bürgerinformation Windenergie der VG Bad Marienberg

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Ortsbürgermeister der Gemeinden Kirburg, Langenbach b.K., Mörlen, Neunkhausen und Unnau wurden in einem öffentlichen Brief aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Bad Marienberg über die mit den Betreibern von Windkraftanlagen geschlossenen Verträge zu informieren.
Das in dem öffentlichen Brief angesprochene Bieterverfahren wurde im August 2012 begonnen und ist bereits beendet. Es wurde im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinden, die im Juni 2012 den Solidarpakt "Gemeinsam mit erneuerbarer Energie Zukunft gestalten"geschlossen haben, für den Fall der zukünftigen Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung in Verbindung mit dem wirksamen Abschluss der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Geeignete und leistungsfähige Bewerber, die teils bundesweit teils regional tätig sind, wurden gebeten, bei Interesse ein Angebot abzugeben. Das Bieterverfahren wurde mit der Unterzeichnung der Gestattungsverträge Anfang Juli 2013 beendet. Der Abschluss der Verträge war zuvor in den jeweiligen Gemeinderäten beraten und beschlossen worden.
Das Verfahren wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung betreut, die die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden führt (§ 68 Abs. 1 Gemeindeordnung). Die betroffenen Gemeinden werden seit Beginn des Bieterverfahrens durch die Kanzlei für Verwaltungsrecht Jeromin & Kerkmann in Andernach beraten, die für die Gemeinden auch die Gestattungsverträge verhandelt hat. Weitergehende Informationen zu dem durchgeführten Bieterverfahren und dem Inhalt der abgegebenen Angebote können auch mit Blick auf die Vertraulichkeit und die Schutzwürdigkeit der Bieter nicht erfolgen. In derartigen Bieterverfahren darf der Angebotsinhalt nicht veröffentlicht werden, da die Bieter einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ihre Angebote vertraulich behandelt werden.
Hinsichtlich der vielfältigen Fragen zum Inhalt der Gestattungsverträge, die in dem öffentlichen Brief gestellt wurden, weisen wir auf die Möglichkeit hin, einen Antrag auf Akteneinsicht nach den Bestimmungen des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu stellen. Die Akteneinsicht kann allerdings nur eingeschränkt gewährt werden, soweit keine schutzwürdigen Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen als Vertragspartner der Ortsgemeinden betroffen sind (§ 11 LIFG). Wir haben die Vertragspartner der in Rede stehenden Ortsgemeinden hierüber zunächst informiert.
Alle genannten Ortsbürgermeister weisen mit aller Entschiedenheit die gegen sie und die jeweiligen Gemeinderäte erhobenen Vorwürfe, sie seien in irgendeiner Weise beeinflusst worden, zurück.
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg 

2014Dez

Nikolaus 2014


> Mehr erfahren
2014Dez

Ausfall der Sprechstunde


> Mehr erfahren