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Bericht der VG Bad Marienberg: Stopp für Teilfortschreibung Windenergie
Bürgerinformation über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 16.04.2014
Ungewöhnlich viele Zuhörer konnte Bürgermeister Jürgen Schmidt auf der jüngsten Verbandsgemeinderatssitzung am 16.04. im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung begrüßen. Dies war nicht verwunderlich, hatte doch die Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergie im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde zuletzt buchstäblich für erheblichen Gegenwind aus der Bevölkerung gesorgt. Eben diese Fortschreibung stand auf Antrag der SPD-Fraktion nochmals auf der Agenda des Rates.
Bevor Bürgermeister Jürgen Schmidt nochmals auf den Anlass und das bisherige Verfahren der “Teilfortschreibung Windenergie“ im Flächennutzungsplan ausführlich einging, stellte er fest, dass die Ratsmitglieder Artur Schneider, Hans-Alfred Graics, Horst Brecher, Thomas Ax und Ulrich Leukel nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz von der Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der SPD-Fraktion ausgeschlossen sind, da sie als Ortsbürgermeister bereits Gestattungsverträge mit Betreibern von Windkraftanlagen abgeschlossen haben.
Zu Beginn seiner Erklärung verurteilte Jürgen Schmidt die vielfältigen, gesteuerten Behauptungen und Diffamierungen, die im Vorfeld der Sitzung zu diesem Thema aufgekommen seien. „Ich habe mich bisher bewusst nicht dazu geäußert, nicht etwa, weil ich etwas zu verbergen hätte, sondern weil dieser Stil nicht meinem Demokratieverständnis entspricht und nichts mit einem fairen, sachlichen und offenen Meinungsaustausch zu tun hat“, stellte der Bürgermeister unmissverständlich fest.
Jürgen Schmidt erinnerte an die Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 und deren schweren Folgen für die betroffene Region, die zu einem Meinungsumschwung in weiten Teilen der Bevölkerung und bei den politisch Verantwortlichen geführt hätten. Damals sei man sich einig gewesen, die Energiewende fort von Atomkraft und fossilen Energien hin zu erneuerbaren Energien gemeinsam zu schaffen. Von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz hätte bereits im Oktober 2012 ein überarbeiteter Entwurf des Landesentwicklungsplans IV „Erneuerbare Energien“ vorgelegen, wonach 2% der Landesfläche sowie 2 % der Waldfläche nötig seien, um den Strombedarf bis 2030 zu 100% aus erneuerbaren Energien, zu denen auch die Windenergie zählt, zu decken.
Stadtrat und alle Ortsgemeinderäte beschlossen im Juni 2012 Solidarpakt zur Windenergienutzung
Bereits im Juni 2012 hatten der Stadtrat und alle 17 Ortsgemeinderäte den Solidarpakt für die gemeinsame Nutzung Windnutzung innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Marienberg beschlossen. Daraufhin legten die Verbandsgemeindegremien klare Kriterien für mögliche Standorte fest, die teilweise über die Vorgaben des Landes hinausgingen. Beispielsweise sehen die VG-Kriterien einen Abstand zur bebauten Fläche von 1.000 Metern vor (Land: 800 Meter). In diesem Zusammenhang äußerte der Bürgermeister sein Unverständnis über die „wachsweichen und unklaren Vorgaben für Ausschlussgebiete“. Dies habe er auch gegenüber dem zuständigen Ministerium in Mainz zum Ausdruck gebracht.
Jürgen Schmidt: „Ich bestätige unseren Rats- und Ausschussmitgliedern, dass sie bei allen Beratungen und Entscheidungen stets das Wohl unserer gesamten Verbandsgemeinde und keinerlei persönliche oder sonstigen Interessen im Auge hatten!“
Während des gesamten Verfahrens hätte man die zuständigen Gremien sowie die Öffentlichkeit regelmäßig in öffentlichen Sitzungen und über Presseverlautbarungen sowohl im „Wäller Blättchen“ als auch in der „Westerwälder Zeitung“ umfassend informiert. Bei der „Frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ im Juli 2013 seien keine Einwände von privater Seite zu den vorgesehen Potenzialflächen erhoben worden. Diese Tatsache nahm Jürgen Schmidt zum Anlass, nochmals die erhobenen polemischen Anschuldigungen auf Bestechlichkeit, Geheimniskrämerei und Vorteilsnahme gegen die Mitglieder der Ausschüsse, des Verbandsgemeinderates, der Verwaltung und nicht zuletzt gegenüber seiner Person in aller Schärfe zurückzuweisen: „Ich bestätige unseren Rats- und Ausschussmitgliedern, dass sie bei allen Beratungen und Entscheidungen stets das Wohl unserer gesamten Verbandsgemeinde und keinerlei persönliche oder sonstigen Interessen im Auge hatten“, sagte der Bürgermeister wörtlich. Dabei stellte er keineswegs das verbriefte demokratische Recht aller Bürgerinnen und Bürger in Frage, sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung einzubringen und Bedenken zu erheben, appellierte aber an Anstand und Fairness in der Debatte. Im Anschluss an diese klaren Worte zum Thema erteilte der Vorsitzende das Wort an Karlo Schwarz, der den Antrag der SPD-Fraktion präzisierte und erläuterte.
„Großer Teil der Bevölkerung folgt nicht den Regelungen der Fortschreibung Windenergie“
Auch Karl Otto Schwarz gab einen kurzen Überblick auf die bisherige Vorgehensweise, bei der sich unter Berücksichtigung der beschlossenen Kriterien drei Potenzialflächen herauskristallisiert hätten, die auch am 10.02.2014 einstimmig im Verbandsgemeinderat zur Offenlage beschlossen worden seien. Aufgrund der zahlreichen Eingaben aus der Bevölkerung zu diesen Flächen sehe man in der SPD-Fraktion die Notwendigkeit, die Angelegenheit unter Berücksichtigung des Bürgerwillens erneut im Rat zu behandeln. „Ein beschlossener Flächennutzungsplan erfordert die Zustimmung von 50% aller Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde, die gleichzeitig mindestens 2/3 der Bevölkerung repräsentieren müssen“, erläuterte Schwarz die Rechtslage. Angesichts der Eingaben aus der Bevölkerung sowie der Anträge der SPD- sowie der CDU-Fraktion im Stadtrat Bad Marienberg gegen die aktuelle Fortschreibung sei festzustellen, dass ein großer Teil der Bevölkerung den Festsetzungen des Plans im Hinblick auf mögliche Windenergieflächen nicht folgt. Aus diesem Grund beantrage die SPD-Fraktion, die Teilfortschreibung „Windenergie“ im Rahmen der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht fortzuführen.“
„Menschenschutz muss vor Tierschutz stehen“
Bernd Weber (CDU) konnte sich den Einlassungen seines Vorredners zu großen Teilen anschließen. Auch er betonte die enge Abstimmung mit der Stadt und allen Ortsgemeinden. Man hätte gemeinsam versucht, die Energiewende zu fördern und gleichzeitig eine den gesetzlichen Vorgaben gerechte Planung zu erstellen. Dabei hätte immer das Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Bad Marienberg im Vordergrund gestanden. Gleichwohl müsse man heute feststellen, dass ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung den Vorschlägen nicht mehr folgen könne. Aus diesem Grund sprach er sich für die Streichung der Potenzialfläche 3b aus. Im Hinblick auf die Flächen 1,2 und 3a forderte er eine stärkere Beteiligung der Bürgerschaft ein. Die notwendigen Abstimmungen sollten nach Möglichkeit vor der Kommunalwahl am 25.05.2014 erfolgen. „Jetzt gilt es, den Menschenschutz über den Tierschutz zu stellen“, schloss Bernd Weber seine Stellungnahme.
„Potenzialflächen 1, 2 und 3A sollen bestehen bleiben“
Sarah Westfeld (Bündnis 90/Die Grünen) beantragte, die Potenzialfläche 3b um den Bereich „Großer Wolfstein“ zu verkleinern. „Eine Beibehaltung dieser Fläche beeinträchtigt zwar nicht den Naturschutz, wohl aber den Freizeitwert des Gebiets“, stellte die Vertreterin der Grünen fest. Alle anderen Potenzialflächen sollten nach Auffassung ihrer Fraktion bestehen bleiben. Gleichzeitig forderte sie eine Zweckbindung der Einnahmen aus der Windkraft für soziale Zwecke.
„Ohne Windkraft kann die Verbandsgemeinde Bad Marienberg ihren Beitrag zur Energiewende nicht leisten“
Im Rahmen seines Beratungsrechts als Ortsbürgermeister nahm der Hofer Ortschef Horst Brecher Stellung zur aktuellen Debatte: Angesichts der neuesten Entwicklung im Hinblick auf mögliche Flächen zur Windkraftnutzung verstehe er die Welt nicht mehr, sagte der erfahrene Kommunalpolitiker. Zwei Jahre habe man aufgrund der Vorgaben von Bund und Land versucht, die allseits geforderte Energiewende auf Verbandsgemeindeebene umzusetzen. Nach seinem Eindruck betrieben die Bürgerinitiative „Windkraft“ und ihre Nachläufer Verhinderungspolitik. Fehler der Verbandsgemeinde seien aus seiner Sicht nicht erkennbar. Das bisherige Verfahren sei gesetzeskonform und transparent durchgeführt worden. Deshalb bleibe er bei seiner Meinung, dass die bisher einstimmig gefassten Beschlüsse richtig gewesen seien. „Ich erwarte mit Spannung die Vorschläge der Bürgerinitiative zu künftigen Windkraftflächen, denn ohne Windkraft kann die Verbandsgemeinde Bad Marienberg ihren Beitrag zur Energiewende nicht leisten“, äußerte Brecher sein Unverständnis zur gegenwärtigen Debatte.
Im Anschluss an die Stellungnahmen aus dem Ratsgremium bzw. der Ortsbürgermeister stimmte der Verbandsgemeinderat über den Antrag der SPD-Fraktion ab. Ohne Gegenstimme beschloss der Rat bei einer Enthaltung, im Hinblick auf die während der öffentlichen Auslegung nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Trägerbeteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB, die 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht fortzuführen, soweit diese sich auf eine Steuerung der Windenergie durch Darstellung von Konzentrationszonen verbunden mit der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die übrigen Flächen im Verbandsgemeindegebiet bezieht. Dies bedeutet im Klartext, dass die Festlegungen im derzeit gültigen Flächennutzungsplan bestehen bleiben.
Verbandsgemeindeverwaltung