Aktuelles-Archiv
2014Jun
Berufung in den Gemeinderat
Herr Thomas Ax, Im Thomasfeld 13, hat seine Wahl zum Mitglied des Gemeinderates Mörlen nicht angenommen.
Gemäß § 45 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) wurde Frau Gabriele Lück, Schulstraße 10, als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO bekannt gemacht.
Mörlen, 24.06.2014
Thomas Ax
Gemeindewahlleiter
für die Gemeinderatswahl
2014Dez
2014Dez