Aktuelles-Archiv

2014Jun

Berufung in den Gemeinderat

Herr Thomas Ax, Im Thomasfeld 13, hat seine Wahl zum Mitglied des Gemeinderates Mörlen nicht angenommen.

Gemäß § 45 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) wurde Frau Gabriele Lück, Schulstraße 10, als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO bekannt gemacht.

Mörlen, 24.06.2014

Thomas Ax 
Gemeindewahlleiter 
für die Gemeinderatswahl 

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