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Anhörung Neuaufstellung Regionalplan - Ausweisung Vorrangebiete Windenergie
Der Vorsitzene der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westerwald, Landrat Michael Lieber (CDU), Landkreis Altenkirchen, hat die Offenlage der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans bekanntgegeben:
In der VIII/9.Sitzung am 23.07.2014 hat die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans den Beschluss zur zweiten Anhörung und Auslegung des Planentwurfs gefasst.
Die Neuaufstellung erfolgt zur Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm LEP IV (2008) und dessen Teilfortschreibung Erneuerbare Energien (2013).
Das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren richtet sich nach den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Entwurf des Raumordnungsplans mit Begründung und Umweltbericht vom 29. September bis einschließlich 10. November 2014 bei allen unteren Landesplanungsbehörden im Geltungsbereich des Raumordnungsplans sowie bei der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt Koblenz öffentlich aus. Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung bei der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft sowie den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte Andernach, Lahnstein, Mayen und Neuwied, ebenfalls zu den ortsüblichen Öffnungszeiten.
Anregungen können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet. Anregungen können vorgebracht werden gegenüber der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz, E-Mail: plg.mittelrhein-westerwald@sgdnord.rlp.de oder den auslegenden Stellen zur entsprechenden Weiterleitung.
Der Entwurf 2014 des Regionalen Raumordnungsplans enthält auch Vorrang- und Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung. Die Vorranggebiete Windenergie sind das Ergebnis eines gesamträumlichen Konzeptes, welches mit dem Entwurf 2014 des Regionalen Raumordnungsplans veröffentlicht wird.
Auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Mörlen schlägt die Planungsgemeinschaft auf den durch die Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde bereits bekannten Flächen, drei Teilfächen 6a-c vor, die als Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden sollen. Zur besseren Verdeutlichung nebenstehende Grafik
Weitere Informationen sind bei der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald in Koblenz erhältlich.