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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Lehmkaute“
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mörlen hat in seiner Sitzung am 31.10.2014 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Lehmkaute“ anerkannt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf der nachstehend abgedruckten Karte kenntlich gemacht und umfasst Flächen aus Flur 1 und Flur 4 rund um die Straße „Auf der Struth“. Im Norden und Westen des Geltungsbereichs befindet sich Grün- und Ackerland, östlich grenzt das Friedhofsgelände an, südöstlich wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes von der „Westerwaldstraße“ begrenzt und südwestlich verläuft er unterhalb des „Kirchwegs“.
Wesentlicher Änderungspunkt ist die Erhöhung von einem auf zwei Vollgeschosse sowie die Erhöhung der Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,5, wobei eine Firsthöhe von 10,50 m nicht überschritten werden darf. Die sonstigen Festsetzungen gelten unverändert fort. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
01.12.2014 bis einschließlich 02.01.2015
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Str. 4, Zimmer 214 in 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der aktuelle Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Begründung, den Textfestsetzungen und dem Landespflegerischen Planungsbeitrag nebst Maßnahmen- und Bestandsplan kann während der allgemeinen Dienststunden
• montags bis mittwochs: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
• donnerstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
• freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 02661/6268343 oder 02661/6268340) eingesehen werden. Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung geben Auskunft über den Bebauungsplanentwurf. Gleichzeitig kann der Bebauungsplanentwurf auch bei der Gemeindeverwaltung Mörlen zu den üblichen Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Thomas Ax eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Der Textteil zu dem Bebauungsplan „Auf der Lehmkaute“ ist in die Kapitel Textliche Festsetzungen, Begründung, Landschaftsplanung in der verbindlichen Planung (Landespflegerischer Planungsbeitrag) und Entwurf der Satzung gegliedert. Dem landespflegerischen Planungsbeitrag aus der in Kraft getreten Fassung des Bebauungsplanes können Informationen zu möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und Landschaft entnommen werden. Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde der Begründung ein vereinfachter Umweltbericht angefügt, der die Änderungen des Bebauungsplanes im Vergleich zur Ursprungsfassung aus landespflegerischer Sicht bewertet. Der landespflegerische Planungsbeitrag und der vereinfachte Umweltbericht sind als umweltbezogene Informationen verfügbar, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung ebenfalls eingesehen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein (späterer) Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister