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Jagdgenossenschaftsversammlung
Die im Jagdkataster des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mörlen ausgewiesenen Grundstückseigentümer (Jagdgenossen) werden gemäß § 11 Abs. 8 des Landesjagdgesetzes vom 09.07.2010 zu einer Versammlung am
- Freitag, 27. März 2015 - 19.00 Uhr -
in das Bürgerhaus Mörlen mit folgender Tagesordnung eingeladen:
- Wahl des Jagdvorstandes
- Übertragung von Aufgaben auf den Jagdvorstand
- Kenntnisgaben/Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verhinderung eines Grundstückseigentümers dieser sich durch einen Beauftragten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen kann. Vordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg und dem Ortsbürgermeister in Mörlen während der Dienststunden erhältlich. Ein Jagdgenosse darf nicht mehr als drei Vollmachten in seiner Person vereinigen. Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, können der Jagdgenossenschaft nicht angehören.
Mörlen, 02.03.2015
Thomas Ax, Jagdvorsteher