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Kommunalpolitik aktuell: Verbandsgemeinderat bricht Flächennutzungsplanung endgültig ab
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. März 2015 den Antrag der CDU-Fraktion, Fortschreibung der Planung unter der Voraussetzung: Mindestabstand 2.000 Meter und keine Waldflächen zuzulassen mit breiter Mehrheit abgelehnt Die Antragsteller waren trotz mehrmaliger Warnung des Planungsbüros und der Verwaltung, dass diese Kriterien im Ergebnis dazu führen, dass keine Flächen übrig bleiben und dass eine Verhinderungsplanung nicht genehmigt werden wird, nicht dazu bereit, diesen sinnlosen Antrag zurückzuziehen. Eine Planung bei der man schon zu Beginn Kriterien festlegt von denen man weiß, dass am Ende keine Flächen übrig bleiben und diese aus genau diesem Grund so festlegt, ist unzulässig. So blieb dem Rat keine andere Wahl, als der Empfehlung des Fachmanns vom Planungsbüro und der Verwaltung zu folgen und diesen Antrag abzulehnen. Entlarvend hierbei war die Einlassung eines CDU-Ratsmitglieds aus Neunkhausen, das die Ratsmehrheit versuchte dazu zu bringen, den Antrag abzulehnen, nur um ihn nicht selber zurückziehen zu müssen.
Für die Ortsgemeinde ändert sich zunächst nichts. Die verpachteten Flächen sind und bleiben keine Konzentrationsflächen für Windkraft in der VG Bad Marienberg. Sollte unser Vertragspartner jetzt Bauanträge stellen und den gültigen Plan beklagen, hat er allerdings die Chance, dass der alte Plan aufgehoben und die Bauanträge genehmigt werden. Ob er diesen Weg geht, wird herauszufinden sein.