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Gemeinde definiert Sanierungsgebiet in Mörlen
Mit der Ausweisung eines Sanierungsgebiets nach §142 Baugesetzbuch verknüpft die Ortsgemeinde die Hoffnung, dass die Immobilien im alten Ortskern von ihren Besitzerinnen und Besitzern mit Hilfe von steuerlichen Erleichterungen, saniert werden. Außerdem könnten Gebäude innerhalb des Sanierungsgebiets für mögliche Käufer durch die steuerlichen Erleichterungen bei der Sanierung, attraktiver werden.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 3. Juni die Notwendigkeit einer Ausweisung möglicher Sanierungsgebiete vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Ausweisung eines solchen Gebiets. Ebenso hat der Bauausschuss sich mit der Abgrenzung dieses Gebiets befasst und empfiehlt dem Rat die in der Karte dargestellte Lösung. Die Kosten für die Erstellung werden derzeit mit rund 500€ pro Hektar angegeben. Das Büro Kern-Plan wird mit unserer Abgrenzung arbeiten und uns ein konkretes Angebot vorlegen.
Die Verwaltung wird in Absprache mit Bürgermeister Jürgen Schmidt die Bürgerinnen und Bürger nach Vorlage der Unterlagen durch Kern-Plan im Herbst zu einer Bürgerversammlung einladen und dort die Vorteile der Ausweisung den Einwohnern unserer Gemeinde präsentieren. Der Rat bekundet Interesse an der Ausweisung eines Sanierungsgebiets gemäß §142 Baugesetzbuch in den Grenzen, die der Bauausschuss empfohlen hat.
Die Gemeinde empfiehlt dringend, mögliche Gebäudeinvestitionen innerhalb des Gebiets vorerst zu verschieben bis die Sanierungssatzung vorliegt. Das Verfahren wird ca 6-9 Monate dauern. Mit einem Klick auf die Karte können Sie das gemeldete Gebiet vergrößern.
Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter