Aktuelles-Archiv
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2016
Tagesordnungspunkt 1: Ausweisung von Sanierungsgebieten
Bis auf den ersten Beigeordneten, Thomas Mockenhaupt, waren alle anwesenden Ratsmitglieder gemäß §22 auszuschließen. Herr Mockenhaupt übernahm die Sitzungsleitung, erläutert den Zuhören und den ausgeschlossen Ratsmitgliedern die Bedeutung der Beschlussfassung. In seinen Ausführungen weist er darauf hin, dass die Gemeinde für die Ausweisung von Sanierungsgebieten circa 6.000,- € investiert um somit steuerliche Anreize für die Sanierung von Immobilien ihre Bürger zu erhalten.
BESCHLUSS ZUR EINLEITUNG VORBEREITENDER UNTERSUCHUNGEN NACH § 141 BAUGB
IN DER ORTSGEMEINDE MÖRLEN
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mörlen beschließt in öffentlicher Sitzung am 23.03.2016 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen in der Ortsmitte in Mörlen. Vor Erlass einer Sanierungssatzung hat die Ortsgemeinde Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für das „Sanierungsverdachtsgebiet“ durchzuführen.
Die vollständige Bürgerinformation finden Sie unter Protokolle.