Aktuelles-Archiv

2016Jun

Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Mörlen: Berufung in den Gemeinderat

Herr Klaus-Peter Wahlen hat sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates niedergelegt.

Nachdem die Herren Paul Werner Weyand und Benjamin Wengenroth das Mandat nicht angenommen haben, wurde gemäß § 45 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) Herr Hans-Joachim Nauroth, Im Thomasfeld 25 als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO bekannt gemacht.

Mörlen, 31.05.2016

Thomas Ax,
Wahlleiter für die Wahl des Gemeinderates 

2016Dez

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