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Sitzung des Gemeinderates
Hiermit werden die Mitglieder des Gemeinderates sowie alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Sitzung des Rates für Freitag, 16.12.2016, 18.30 Uhr in das Bürgerhaus in Mörlen eingeladen.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
- Verabschiedung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes
- Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Nichtöffentlicher Teil:
- Bauangelegenheiten Bürgerhaus (Sanierung Heizungsanlage)
- Verschiedenes
Öffentlicher Teil:
- Bekanntgabe der Beratungsergebnisse Nichtöffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde
- 4. Änderung Bebauungsplan „Wiesenstraße – Haßelweg“
- Forstangelegenheite
- Betriebsergebnis 2017
- Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftspläne 2017
- Brennholzpreise 2017
- Anschaffung eines Wegepflegegerätes für den gemeinsamen Forstbauhof Bad Marienberg
- Neuregelung der Umsatzsteuer (§2b UStG) Ausübung des Optionsrechts gemäß §27 Abs. 22 UStG
- Änderung der Friedhofssatzung
- Gewährung eines Zuschusses
- Kenntnisgaben/Verschiedenes
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Hinweis zur Einwohnerfragestunde:
Hinsichtlich der Modalitäten zum Ablauf der Einwohnerfragestunde verweise ich auf die Veröffentlichung im Wäller Blättchen KW/50 vom Dezember 2014:
Die Einwohner können Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Die Einwohnerfragstunde wird vierteljährlich anberaumt. Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden. Fragen werden mündlich vom Vorsitzenden beantwortet. Kann die Frage in einer Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfragestunde. Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt. Der Vorsitzende hat Fragen zurückzuweisen sowie die Äußerungen von Vorschlägen und Anregungen zu unterbinden, wenn sie nicht in den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen, oder sie sich auf nachfolgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen, oder sie Angelegenheiten betreffen, die gemäß § 5 Abs. 2 und 3 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind.