Aktuelles-Archiv
2017M&a
Sperrung der K 26 für Baumfällarbeiten
Zur Absicherung der vorgenannten Maßnahme ergeht von der Kreisverwaltung aus Gründen der Sicherheit folgende verkehrspotizeiliche Anordnung:
- Die Beschilderung/Absicherung hat gemäß Verkehrszeichen-/Umleitungsplan zu erfolgen
- Diese Anordnung hat Gültigkeit vom 20.03.2017 bis einschließtich 25.03.2017.
- ln Zeiten, in denen keine Arbeiten durchgeführt werden, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist die gesamte Beschilderung abzudecken bzw. zu entfernen.
Die Straße wird in dem Zeitraum voll gesperrt, die Sperrungen werden in den Zeiten aufgehoben, in denen nicht gearbeitet wird.
Wir bitten um Beachtung.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
2017Dez
2017Dez