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2017M&a

Haushaltssatzung der Gemeinde Mörlen für das Jahr 2017 vom 15.03.2017

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 477), am 10.02.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 532.740 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 636.440 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -103.700 Euro

2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 493.900 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 556.550 Euro
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf -62.650 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 407.400 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 559.750 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -152.350 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 215.000 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 215.000 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.116.300 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.116.300 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite


Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A 350 v. H.
- Grundsteuer B 395 v. H.
- Gewerbesteuer 365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 50,00 Euro
- für den zweiten Hund 70,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 90,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 300,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 Euro

§ 5 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum
31.12.2015: 2.349.149,55 Euro
31.12.2016: 2.255.449,55 Euro
31.12.2017: 2.167.749,55 Euro.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.

Mörlen, 15.03.2017
Thomas Ax, Ortsbürgermeister 

Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.02.2017 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.03.2017 bis 04.04.2017 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus.
In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Mörlen eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2017 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2017 veranschlagt.

Mörlen, 15.03.2017
Thomas Ax, Ortsbürgermeister 

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2017Dez

Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 24.11.2017


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