Aktuelles-Archiv

2017Jun

Straßenreinigung - Auch Unkraut muss entfernt werden -

In den letzten Wochen haben wir wiederholt festgestellt, dass die Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke ihrer Reinigungspflicht nicht nachgekommen sind.

Wir nehmen dies zum Anlass und weisen nochmals auf die Bestimmungen der örtlichen Reinigungssatzungen hin. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Neben der Beseitigung von Kehricht muss selbstverständlich auch das Unkraut entfernt werden.

Bei kritischer Betrachtung wird dem einen oder anderen sicherlich auffallen, dass an seinem Grundstück noch Nachholbedarf besteht. Bitte veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit und eines gepflegten Ortsbildes unverzüglich die notwendigen Maßnahmen.
Den Unmut vieler Bürger rufen oftmals auch die Zustände der unbebauten Grundstücke hervor. Um eine Beeinträchtigung des Ortsbildes aber auch der Nachbarn zu vermeiden, werden die Eigentümer gebeten, ihre Grundstücke bei Bedarf zu mähen und eventuell vorhandene Abfälle - ordnungsgemäß - zu entsorgen.

Verbandsgemeindeverwaltung 
-örtliche Ordnungsbehörde- 

2017Dez

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2017Dez

Bürgerinformation zur Sitzung des Gemeinderates vom 24.11.2017


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