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Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Breitbandausbau in der Gemeinde Mörlen
Verfahren zur Vorinformation:
- 11.03.2018 -
Ortsgemeinde Mörlen
Schulstraße 9
57583 Mörlen
Weitere Auskünfte erteilt:
Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter
thomas.mockenhaupt@gmx.de
0178/3039097
Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im ländlichen Raum
II.1) BEZEICHNUNG DES AUFTRAGS DURCH DEN AUFTRAGGEBER:
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, angelehnt an § 7 Abs.2 Bundeshaushaltsordnung - keine Vorinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer
Interessenbekundung.
II.2) KURZE BESCHREIBUNG DER ART UND MENGE ODER DES WERTES DER DIENSTLEISTUNGEN:
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes. Die Ortsgemeinde Mörlen behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss eines Kooperationsvertrages vor.
Derzeit prüft die Ortsgemeinde Mörlen ob unter den Marktteilnehmern das Interesse besteht, in der Ortsgemeinde Mörlen Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 1000 kBit/s innerhalb eines Planungshorizonts von 3 Jahren verbindlich und ohne öffentliche Gewährung einer Beihilfe anzubieten.
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen.
Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Eine Potentialermittlung über die in der Gemeinde verfügbaren Anschlüsse hat ergeben, dass Rund 220 Telefonanschlüsse vorhanden sind und voraussichtlich mit etwa 150 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann. Eine genauere Potentialabfrage in der Ortsgemeinde läuft und kann nachgereicht werden.
Die Versorgung muss von der Ortsgemeinde Kirburg über Langenbach und Neunkhausen (Leerrohre teilweise vorhanden) in drei Verteilerkästen, beginnend mit dem Standort Altenklosterstraße in der Gemeinde Mörlen gelegt werden.
Die Ortsgemeinde Mörlen erbittet sich Rückäußerungen bis zum 30. April 2018
Ggf. ist die Größenordnung eines finanziellen Zuschussbedarfs des Telekommunikationsanbieters anzugeben, falls die prognostizierte Zahl der ermittelten Bedarfsträger für eine wirtschaftliche Realisierung des Breitbanderschließungsvorhabens nicht ausreichend sein sollte.
ABSCHNITT III. WEITERES VERFAHREN:
III.1) AUSWAHLVERFAHREN
Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der unter II.2) genannten Anforderungen, weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa:
- ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzangaben),
- Angaben über Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit,
- Angaben über die Mindestbandbreite am Netzknoten,
- Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis und das Abrechnungsverfahren
- sowie der Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen gegen Dritte.
III.2) TAG DER ABSENDUNG DIESER VORINFORMATION:
11. März 2018
Thomas Mockenhaupt, 1. Beigeordneter