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2018Apr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mörlen für das Jahr 2018 vom 05.04.2018

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), am 02.03.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 569.870 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 666.970 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -97.100 Euro

2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -61.830 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 550.480 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 527.400 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 23.080 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  38.750 Euro

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 - Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A 350 v.H.
- Grundsteuer B 395 v.H.
- Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 50,00 Euro
- für den zweiten Hund 70,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 90,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 300,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 Euro

§ 5- Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug 2.298.387,30 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 2.210.687,30 Euro und zum 31.12.2018 2.113.587,30 Euro.

§ 6 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 7 - Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.

Gemeinde Mörlen, 05.04.2018 
Thomas Ax, Ortsbürgermeister

Hinweis: Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.03.2018 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.04.2018 bis 24.04.2018 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus. In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Mörlen eingesehen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2018 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.

Mörlen, 05.04.2018
Thomas Ax, Ortsbürgermeister

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