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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mörlen für das Jahr 2019 vom 11.04.2019
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), am 15.03.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 636.830 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 682.580 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -45.750 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -30.500 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 521.600 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 162.800 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 358.800 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -328.300 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A ...................................................... 350 v. H.
- Grundsteuer B ...................................................... 395 v. H.
- Gewerbesteuer ..................................................... 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund .......................................... 50,00 Euro
- für den zweiten Hund ....................................... 70,00 Euro
- für jeden weiteren Hund ................................... 90,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund ................... 300,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund ............. 500,00 Euro
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 2.295.559,97 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 2.198.459,97 Euro und zum 31.12.2019 2.152.709,97 Euro.
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.
Ortsgemeinde Mörlen, 11.04.2019
Thomas Ax, Ortsbürgermeister
Hinweis: Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.03.2019 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.04.2019 bis 02.05.2019 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus. In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Mörlen eingesehen werden.Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2019 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2019 veranschlagt.
Thomas Ax, Ortsbürgermeister