Aktuelles-Archiv
2019Nov
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Mörlen vom 15.10.2019
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.1.1994 (GVBl. S. 153), der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in den derzeit geltenden Fassungen sowie des § 28 der Friedhofssatzung vom 24.07.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.02.2010, folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Sie können die vollständige Satzung im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Ortsgemeinde, dem"Wäller Blättchen", Ausgabetag 1.11.2019 lesen. Darüber hinaus ist sie in der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters einsehbar und wird demnächst auf der Homepage zur Verfügung stehen.
Thomas Mockenhaupt, Erster Beigeordneter
2019Dez
2019Dez