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Jagdgenossenschaftsversammlung
Jagdgenossenschaftsversammlung
Zur Beachtung! Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen: Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet am 27.03.2020 statt und nicht wie irrtümlich angekündigt am 28.02.2020.
Die im Jagdkataster des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mörlen ausgewiesenen Grundstückseigentümer (Jagdgenossen) werden gemäß § 11 Abs. 8 des Landesjagdgesetzes vom 09.07.2010 zu einer Versammlung auf Freitag, 27.03.2020 - 19.30 Uhr - in das Dorfgemeinschaftshaus Mörlen, Schulstraße 9, mit folgender Tagesordnung eingeladen:
1. Wahl des Jagdvorstandes
2. Umsatzsteuerpflicht (Neuregelung § 2 b UStG)
3. Kenntnisgaben/Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verhinderung eines Grundstückseigentümers dieser sich durch einen Beauftragten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen kann; Vordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg und beim Ortsbürgermeister in Mörlen während der Dienststunden erhältlich. Ein Jagdgenosse darf nicht mehr als drei Vollmachten in seiner Person vereinigen. Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, können der Jagdgenossenschaft nicht angehören.
Mörlen, 06.02.2020
Thomas Ax, Jagdvorsteher