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Haushaltssatzung der Gemeinde Mörlen für das Jahr 2013 vom 28.01.2013
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), am 11.01.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Mörlen, 28.01.2013 Dieter Grahn, Erster Beigeordneter
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.01.2013 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.02.2013 bis 12.02.2013 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 304, öffentlich aus. In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Mörlen eingesehen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2013 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2013 veranschlagt.
Mörlen, 28.01.2013 Dieter Grahn, Erster Beigeordneter