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2014Jun
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Mörlen vom 23.06.2014
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.1.1994 (GVBl . S. 153), der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in den derzeit geltenden Fassungen sowie des § 28 der Friedhofssatzung vom 24.07.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.02.2010, folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 - Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:
I. Überlassung einer Grabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung
A. Reihengrabstätten
1. bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 0,00 EUR
2. vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 2 00,00 EUR
B. Urnengrabstätten
im Urnengrabfeld je Grabstätte 100,00 EUR
C. Wiesengrabstätten
1. Reihenwiesengrab für Erdbestattung 950,00 EUR
2. Urnenwiesengrab je Beisetzung 500,00 EUR
2014Dez
2014Dez