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Bekanntmachungen der Gemeinde Mörlen
Hauptsatzung der Gemeinde Mörlen in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg vom 29. August 2014:
Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Den vollständigen Text finden Sie hier unter diesem Link.
Öffentliche Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses zu § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung
Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Mörlen vom 29. August 2014 entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss, in welcher Zeitung öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen. Der Ortsgemeinderat Mörlen hat in seiner Sitzung am 29. August 2014 einstimmig beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde in der Wochenzeitung "Wäller Blättchen" der Verbandsgemeinde Bad Marienberg erfolgen.